Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zu Coro­na und die Aus­wir­kun­gen für den HVB-Spiel­be­trieb // Ein­zi­ge Ände­rung: Selbst­tests bei Zuschau­ern sind nicht mehr zulässig

Der Trai­nings- und Spiel­be­trieb im Hand­ball-Ver­band Ber­lin kann nach wie vor wei­ter­ge­führt wer­den. Der Ber­li­ner Senat hat­te am 23.12.2021 wei­te­re Kon­takt­be­schrän­kun­gen beschlos­sen, die aber kei­ne Aus­wir­kun­gen auf den Sport haben.

Ledig­lich der Selbst­test für Zuschau­er und sons­ti­ges Ver­eins­per­so­nal (z.B.: Hel­fer, Ord­ner, Wischer, etc.) ist nicht mehr zuläs­sig. Die­se Per­so­nen müs­sen geimpft oder gene­sen sein und zusätz­lich einen nega­ti­ven Test­nach­weis mit­tels POC-Test (Bür­ger­test – nicht älter als 24 Stun­den) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stun­den) erbringen.

Hier fin­det ihr wie gewohnt eine Zusam­men­fas­sung aller aktu­ell gel­ten­den Hygienevorgaben.

Die neu­ge­schaf­fe­ne Rege­lung für den wei­te­ren Spiel­be­trieb (Meis­ter­schaft und Pokal) im Erwach­se­nen­be­reich und im Jugend­be­reich hat wei­ter­hin Bestand.

Alle Spie­le im Zeit­raum 15.11. – 30.01.2022 kön­nen kos­ten­frei ver­legt wer­den. Die Nach­hol­spie­le müs­sen im Pokal bis spä­tes­tens 27.02.2022 und in der Meis­ter­schaft bis 30.04.2022 aus­ge­tra­gen werden.

Bedeu­tet für den Sport, dass unter der erwei­ter­ten 2G-Rege­lung nur noch fol­gen­de Per­so­nen am Trai­nings- und Wett­kampf­be­trieb teil­neh­men kön­nen, die:

a) nach­weis­lich voll­stän­dig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letz­ten not­wen­di­gen Imp­fung sind min­des­tens 14 Tage ver­gan­gen) oder,

b) nach­weis­lich von einer COVID-19-Erkran­kung gene­sen sein (min­des­tens 28 Tage und höchs­tens 6 Mona­te nach einem posi­ti­ven PCR-Testergebnis).

Bei­de in a) und b) genann­ten Per­so­nen­grup­pen müs­sen zusätz­lich ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis nachweisen.

Fol­gen­de Nach­wei­se sind für die ver­schie­de­nen Per­so­nen­grup­pen zulässig:

Per­so­nen­grup­pen
Sport­trei­ben­de ab 18 Jahren Geimpft oder Gene­sen UND POC‑, PCR- oder Selbsttest
Sport­trei­ben­de unter 18 Jah­ren (Schü­ler) Schü­ler­aus­weis
Sport­trei­ben­de unter 18 Jah­ren (Schü­ler) wäh­rend den Ferien Schü­ler­aus­weis UND POC‑, PCR- oder Selbsttest
Sport­trei­ben­de unter 18 Jah­re (Kei­ne Schüler) Ent­we­der: Geimpft oder Gene­sen UND POC‑, PCR- oder Selbsttest

Oder: POC- oder PCR-Test

Sport­trei­ben­de, die ärzt­lich nach­ge­wie­sen nicht impf­fä­hig sind Ärzt­li­ches Attest UND PCR-Test
Übungs­lei­ten­de, die nicht geimpft oder gene­sen sind POC- oder PCR-Test
Zuschau­en­de und sons­ti­ges Vereinspersonal Geimpft oder Gene­sen UND POC‑, PCR- oder Selbsttest

(Selbst­test ist NICHT mehr zulässig!)

Erläu­te­rung zu den Testarten:

  • POC-Test („Bür­ger­test“ – kein Selbst­test) nicht älter als 24 Stun­den alt
  • PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
  • Doku­men­tier­ter Selbst­test unter Auf­sicht einer wei­te­ren voll­jäh­ri­gen Per­son (ent­spre­chend dem For­mu­lar des Lan­des­sport­bunds)

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